Münchner*innen bauen „Stadtterrassen„, an geeigneten Plätzen mit eigenem, kreativen Mobiliar. Das Pilotprojekt dauert zunächst bis 31.10.2021.
Stadtterrassen in München
Auflagen:
– Geeigneter Platz, behindertengerecht
– Platz muss beim zuständigen >>> Bezirksausschuss genehmigt und vom KVR (Kreisverwaltungsreferta) bewilligt werden.
– Verantwortliche Person kümmert sich um die Einhaltung der Regeln, Sauberkeit, Müllentsorgung etc.
– Keine Miete, jedoch 50,- Euro einmalige Verwaltungsgebühr.
– Keine ausschließliche Privatnutzung. Die Plätze sind öffentlich und müssen für alle zugänglich sein.
– Keine Musik.
– Mindestens 50 Meter Abstand zu nächsten Gastronomie.
– Stühle, Tische oder andere Möbel dürfen nicht fest im Boden verankert werden.
– Fläche maximal 75m2.
Hier gibt es bereits eine Stadterrasse:
• Projekt: Breisässer Platz – Breisacher Straße / Ecke Elsässer Straße / Haidhausen
„Das Kreisverwaltungsreferat bewilligt unter den in Ziffer I.2 genannten Voraussetzungen bis zum 31.10.2021 als Ausnahme von den Sondernutzungsrichtlinien die nicht-gewerbliche Aufstellung von Tischen und Sitzmobiliar im öffentlichen Raum.“
Quelle: Stadtratsbeschluss vom 8.6.2021
Links zum Thema:
• Süddeutsche Zeitung, 9.6.2021
• DieStaedtischen.org