Bleiberecht für lesbische Geflüchtete!

Weltweit werden Lesben verfolgt, inhaftiert, in Polizeigewahrsam vergewaltigt und von ihren Familien verstoßen. Doch auch in Deutschland leben viele geflüchtete Lesben in ständiger Angst, in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden. LeTRa Lesbenberatung München fordert einen Stopp der Abschiebungen von LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle, Queers), und von allen anderen! In diesem Video teilen lesbische geflüchteten Frauen Ihre Erfahrungen.

The Right to Stay for Lesbian Refugees! / Bleiberecht für lesbische Geflüchtete!

 

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Bleiberecht für LSBTIQ & alle!

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Letra sammelt für geflüchtete Lesben
Das Geld wird zweckgebunden von LeTRa Lesbenberatung für die Einzelfallhilfe für geflüchtete lesbische Frauen verwendet.

Weltweit werden Lesben verfolgt, inhaftiert, in Polizeigewahrsam vergewaltigt und von ihren Familien verstoßen. Doch auch in Deutschland leben viele geflüchtete Lesben in ständiger Angst, in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden. Wir fordern einen Stopp der Abschiebungen von LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle, Queers), und von allen anderen!

In mehr als 80 Staaten weltweit sind einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen verboten: Das Strafmaß reicht von Geldstrafen, öffentlichem Auspeitschen bis zur Todesstrafe. Homophobie ist jedoch kein Problem des Globalen Südens. In viele Regionen wurde Hass auf LGBTIQs von Kolonialherren und christlichen Missionaren gebracht.

Die Lesbenberatungsstelle LeTRa aus München unterstützt viele geflüchtete Lesben, die fürchten müssen in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben zu werden. Die Mehrzahl aller Erstanträge auf Asyl werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Die Begründung: In einigen Staaten gäbe es keine staatliche Verfolgung Homosexueller. Auch wenn es tatsächlich keinen derartigen Gesetzestext gibt, ignoriert das BAMF die tatsächliche Situation und Rechtspraxis offensichtlich. In vielen Staaten ist die gesellschaftliche Homo- und Transphobie brutal und gewalttätig: Lesben werden vergewaltigt, verlieren ihre Arbeitsplätze und werden von ihren Familien verstoßen. Den Frauen wird vom BAMF empfohlen, in andere Landesteile zu ziehen und ihre Homosexualität ‚im Privaten‘ zu leben. Damit verstößt die Bundesrepublik gegen Europäische Rechtssprechung (EuGH 07.11.2013).

Ein weiterer Ablehnungsgrund der Asylanträge: Den Frauen wird nicht geglaubt, wirklich lesbisch zu sein. Dabei wird in den Asylanhörungen auf eine Weise gefragt, die zwangsläufig Widersprüche entstehen lässt. Außerdem fliehen viele geflüchtete Lesben aus Ländern, in denen ein Outing lebensgefährlich gewesen wäre. Im Asylinterview sitzt ihnen häufig auch noch eine Person aus ihrer eigenen Sprach-Community als Dolmetscherin gegenüber. Dies erhöht die Hemmung und Scham, sich im Interview klar zu outen. Durch die beschleunigten Verfahren haben nur Wenige vor ihrer Anhörung die Gelegenheit, Kontakte zu LGBTIQ-Organisationen zu knüpfen und Vertrauen zu fassen.

Andere Lesben sollen in europäische Länder abgeschoben werden. Aufgrund der Dublin-Regelung müssen sie ihre Asylanträge in dem europäischen Staat durchführen, den sie bei ihrer Einreise in die EU zuerst betreten haben. In anderen EU-Staaten ist die Wahrscheinlichkeit aufgrund von Homosexualität Asyl zu bekommen sehr viel geringer. Einige Frauen, die durch Italien gereist sind, sind Opfer von Zwangsprostitution geworden.

Aus all diesen Gründen fordern wir einen sofortigen Stopp der Abschiebungen in homophobe Herkunftsländer und in andere EU-Staaten und ein Bleiberecht für LBGTIQ!

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